Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen

Sie möchten im Ausland studieren, heiraten oder sind nach Deutschland eingewandert und möchten Ihre Zeugnisse oder Urkunden in Deutschland anerkennen lassen?

Seit über 25 Jahren übersetze ich alle Arten von Urkunden und Zeugnissen für in- und ausländische Behörden und Stellen ins Englische und aus dem Englischen:

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnis, Zeugnis, Abiturzeugnis, Schulzeugnis, Universitätszeugnis, Diplom, Transkript, sonstige Urkunden, Führerschein, Ausbildungszeugnis, Niederlegung der Staatsbürgerschaft, Einbürgerungszusicherung, Schulbescheinigung, Ausbildungsordnung usw.

Stempel für Urkundenübersetzungen

Wenn es nur wenige Urkunden sind, ist die Abwicklung in der Regel in wenigen Tagen oder sofort möglich. Sie können die Originale persönlich vorbeibringen, einscannen und als PDF senden, per E-Mail oder Whatsapp, im Notfall sogar als einfaches Foto. Das Dokument sollte eben gut lesbar sein. Die Lieferung kann dann ebenfalls elektronisch, per Post oder Abholung erfolgen - ganz nach Wunsch und Bedarf.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss ich für beglaubigte Übersetzungen grundsätzlich ein Originaldokument vorlegen?

Ein Originaldokument ist nicht immer notwendig. Es genügt auch ein gutes Foto oder ein guter Scan, um die Übersetzung zu erstellen. Es muss jedoch im Bestätigungsvermerk immer angegeben werden, ob eine PDF, ein Foto, ein Original oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt wurde. Die Gültigkeit der bestätigten (umgangssprachlich "beglaubigte") Übersetzung berührt dies nicht. Wenn Sie in der Nähe wohnen oder arbeiten können Sie jedoch immer auch mit dem Originaldokument vorbeikommen oder die Übersetzung selbst abholen und mir dabei das Originaldokument vorlegen.

Kann ich die beglaubigte Übersetzung in elektronischer Form erhalten?

Sie müssen Ihre Dokumente zur Bewerbung z. B. an einer ausländischen Universität oder für eine Arbeitsstelle hochladen bzw. elektronisch einreichen und benötigen dazu eine elektronische Version (PDF-Datei) der Übersetzung? Ich kann Ihnen anstelle oder auch zusätzlich zur Papierversion gerne eine elektronische Version der Übersetzung liefern.

Mit qualifizierter elektronischer Signatur?

Meine qualifizierte elektronische Signatur (QES) von D-Trust ist nach eIDAS zertifiziert und gewährleistet europaweit höchste Datensicherheit.

Signaturkarte von D-Trust

Mit Apostille oder Überbeglaubigung?

Falls eine Apostille oder Überbeglaubigung für die Verwendung offizieller behördlicher oder notarieller Dokumente im Ausland erforderlich ist, kann diese durch mich oder Sie selbst beim Landgericht Heilbronn beantragt werden, da ich dort als beeidigte Übersetzerin registriert bin. Diese Apostille oder Überbeglaubigung wird von verschiedenen Ländern für bestimmte Dokumente gefordert. Bitte beachten Sie, dafür genügend Zeit einzuplanen, da dies mehrere Tage dauern kann.

Im Inland ist die Bestätigung oder Beglaubigung der Übersetzung durch mich ausreichend.

Bitte lesen Sie auch meinen Blogbeitrag zum Thema, wie Sie eine beglaubigte oder bestätigte Übersetzung nach deutschem Recht erkennen können.