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 Ich habe mich auf folgende Dienstleistungen spezialisiert: - Übersetzungen ins und aus dem Englischen
- Korrekturlesen Deutsch/Englisch
- Korrespondenz Deutsch/Englisch
- Verwandte Dienstleistungen
Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. So lassen sich Fragen am einfachsten klären. Wenn ich Dienstleistungen nicht selbst anbieten kann, z. B. größere Dolmetscheinsätze oder Übersetzungen in einer anderen Sprache, dann kann ich Ihnen in vielen Fällen einen kompetenten Kollegen bzw. eine kompetente Kollegin empfehlen. Auf Wunsch biete ich auch Übersetzungen gemäß DIN EN 15038 an. Dies ist dann sinnvoll, wenn es sich um zu veröffentlichende Texte oder Drucktexte handelt, da dies unter anderem das Korrekturlesen durch einen zweiten Übersetzer beinhaltet. Dieser Zusatzaufwand ist bei kleineren Urkunden oder einfacherem Schriftverkehr in der Regel nicht notwendig bzw. wirtschaftlich. Urkundenübersetzungen können auch beglaubigt werden. Bei Bedarf auch mit Apostille/Überbeglaubigung durch Notar und Landgericht. Diese Apostille/Überbeglaubigung wird von verschiedenen Ländern gefordert, was von Fall zu Fall abzuklären ist.
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